Mietbedingungen
Der Eigentümer der Ferienwohnungen, Oll Deep 19, 26553 DornumersielVermieter genannt, vermietet diese mit dem dazugehörigen Inventar.
1. Der Mietvertrag ist geschlossen, sobald der Mieter ein Exemplar unterschrieben an den Vermieter zurückgesendet hat.
2. Innerhalb der Hauptsaison beträgt die Mindestmietdauer 7 Tage.
3. Leistet der Auftraggeber nicht termingerecht, so ist der Vermieter berechtigt, die Ferienwohnung an andere zu vermieten.
4. Jeder Kurgast ist innerhalb von 12 Stunden nach der Ankunft durch den Vermieter in der Kurverwaltung anzumelden. Der Gast ist verpflichtet, den Kurbeitrag direkt an den Vermieter zu zahlen. Gast und Vermieter haften für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung des Kurbeitrags. Einzelheiten regelt die allein verbindliche Kurbeitragssatzung.
5. Eine evtl. Stonierung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen. In diesem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € von der geleistet Anzahlung einbehalten. Erfolgt der Rücktritt
bis 60 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietbetrages,
bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietbetrages,
bis 14 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietbetrages.
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6. Der Mieter ist verpflichtet, die ihm von dem Vermieter überlassene Ferienwohnung nebst dem darin befindlichen Inventar sorgfältig zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Begleiter oder Gäste angerichtet werden. Die Vollständigkeit bzw. Unversehrtheit des Inventars gilt als von ihm anerkannt, falls er sie nicht binnen 2 Tagen nach Anreise beanstandet.
7. Rauchen in den Ferienwohnungen ist nicht gestattet.
9. Die Ferienwohnung darf nur von der im Vertrag festgelegten Anzahl von Erwachsenen und Kindern benutzt werden.
10. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags.
11. Verstöße gegen die Hausordnung und/oder den Mietvertrag können zur sofortigen Beendigung des Mietvertrages führen. Ersatzansprüche für bereits geleistete Miete besteht in einem solchen Falle nicht.
12. Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages haftet der Mieter für den entstandenen Mietausfall entsprechend der den gesetzlichen Bestimmungen.
13. Mündliche Verabredungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dornum.